Eine längst überfällige Entscheidung

Nach Jahrzehnten unseres tierschützerischen Engagements, unzähligen Gesprächen mit dem Städtischen Veterinäramt, Vertretern der Stadt Karlsruhe und einer von uns betriebenen Klage gegen die Stadt Karlsruhe vor dem Verwaltungsgericht, ist es endlich soweit: Ab dem 1. Januar 2024 wird die Katzenschutzverordnung in Stadt Karlsruhe rechtswirksam. Alle Katzen, die Auslauf haben, müssen kastriert und gekennzeichnet sein. Ein großer Tag für uns – ein großer Tag für den regionalen Tierschutz!

Wir waren Pioniere – ein Rückblick

Um in Karlsruhe endlich eine Kastrationsverordnung zum Wohl der vielen Straßenkatzen und zur Entlastung des Tierschutzes durchzusetzen – nachdem alle Gespräche mit dem Veterinäramt und dem zuständigen Dezernat in Karlsruhe, ergebnislos verliefen, sah der KatzenschutzVerein Karlsruhe und Umgebung e.V. nur noch die eine Möglichkeit: den Rechtsweg zu beschreiten. Dafür hat der Verein dann Geld in die Hand genommen und einen spezialisierten Rechtsanwalt engagiert. Am 26. April 2012 verhandelte das Verwaltungsgericht Karlsruhe unsere Klage zur Einführung einer Polizei-Verordnung zur Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. In dieser Feststellungsklage wurde darüber verhandelt, ob die Stadt Karlsruhe die rechtliche Möglichkeit zur Einführung dieser Verordnung hat. Mit Spannung haben wir damals auf ein positives Urteil gehofft!

Bei dieser Verhandlung kamen nicht nur Paragraphen und Statistiken zur Sprache: Unsere Ehrenvorsitzende, Pia Stumpf, konnte mit Unterstützung des Rechtsanwaltes die stetigen und enormen Bemühungen unseres Straßenkatzen-Tierschutzes zwar ausführlich darstellen – aber leider hatte unsere Klage damals keinen Erfolg.

Fotocredit: Foto Bettina Sester

Wegsehen hilft nicht – moderner Tierschutz hilft Mensch und Tier!

Es gibt in Karlsruhe sehr viele „Brennpunkte“, die immer wieder von den gleichen Verursachern, bzw. Katzenhaltern, gespeist werden. Oft erhält man erst dann Kenntnis, wenn die Situation eskaliert und man abgemagerte, kranke und verletzte Katzen sichtet. … oder wieder Katzennachwuchs gemeldet wird. Wir setzen als Verein viel Geld und Zeit für Kastrationsaktionen ein und wenige Jahre später geht es von Neuem los: es wurden unkastrierte Katzen beschafft, weil man Welpen haben wollte. Von der Katzenschutzverordnung, die am 1. Januar 2024 in Karlsruhe in Kraft tritt erhoffen wir uns, ein rechtliches Druckmittel zu haben, das uns Geld, Zeit und Nerven spart, die wir für den Tierschutz einsetzen können!


PETITION: Kastrationspflicht ausweiten auf den Landkreis Karlsruhe

Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung nicht auf Länderebene eingeführt wurde. Der Landkreis Karlsruhe mit seinen Kommunen nutzt diese seit 2013 bestehende rechtliche Möglichkeit allerdings immer noch nicht.