Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung nicht auf Länderebene eingeführt wurde. Dies bedeutet, dass Landkreise und Kommunen selbst aktiv werden müssen um eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Stand November 2023: Gerade mal 65 von 1101 baden-württembergischen Kommunen und deren Teilgemeinden haben eine Kastrationspflicht umgesetzt.
Der Landkreis Karlsruhe mit seinen Kommunen nutzt diese seit 2013 bestehende rechtliche Möglichkeit allerdings immer noch nicht.
Wir fordern deshalb eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen im GESAMTEN LANDKREIS KARLSRUHE!
Jedes Jahr werden unzählige ungewollte Katzenbabys geboren. Dies kann nur die Kastration der Elterntiere verhindern. Zusätzlich zu dem Leid, das die Katzenjungen erfahren (Verhungern, Fehlbildungen wegen Inzucht oder Seuchen), kommt das Leid der erwachsenen Katzen. Unkastrierte Kater kämpfen auch mit Beschädigungs- und Tötungsabsicht um Reviere und Weibchen. Sie machen den Großteil aller Totfunde aus, da sie weite Strecken auf der Suche nach paarungswilligen Weibchen zurücklegen und überfahren werden. Die verwilderten Kater greifen immer öfter auch kastrierte Freigänger an, was derzeit mit sehr hohen Tierarztkosten für die verantwortungsbewussten Tierbesitzer einher geht, ganz zu schweigen von dem Leid der Tiere. Dazu kommt natürlich die enorme Ansteckungsrate mit tödlichen Viren wie FIV und FelV. Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können laut PETA rein rechnerisch in 7 Jahren 370.092 Nachkommen bekommen. Rund 2 Millionen registrierte Katzen leben in BW. Die unkontrollierte Vermehrung muss zwingend gestoppt werden!
Das Elend dieser ausgesetzten, verstoßenen, streunenden und teils schwer kranken Katzen ist unbeschreiblich. Ehrenamtliche Helfer von Tierschutzorganisationen und Vereinen leisten Enormes, um den Tieren zu helfen. Sie sind auf Spenden angewiesen, um die Tiere medizinisch und anderweitig versorgen zu können. Katzenhalter*innen müssen verpflichtet werden, Katzen schon vor regelmäßigem Zugang ins Freie von Tierärzt*innen kastrieren, durch einen Transponder kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren zu lassen. Die Arbeit des Tierschutzes soll alle Tiere vor vermeidbarem Leid schützen. Leider wird dieses Ziel immer wieder durch die große Masse an unkastrierten Katzen und der damit verbundenen Flut an Jungkatzen unmöglich. Das Tierschutzgesetz greift für diese Tiere schon lange nicht mehr.
Die Situation der Tierschützer*innen
Ehrenamtliche Tierschützer*innen leisten ihre Arbeit mit großem Engagement und freiwillig. Fast immer ist für sie damit ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand verbunden. Die praktische Arbeit der ehrenamtlichen Tierschützer*innen birgt stets Gefahr, weil sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Eine Katzenschutzverordnung stellt eine konkrete Grundlage für eine rechtssichere Arbeit der Tierschützer*innen dar und ist somit ein wichtiger Schritt zu besserem Katzenschutz.
Quellen